Vergabeinformationen
Gemäß § 8a der Vergabeordnung SH gelten bis zum 31.12.2013 für die Auftragsvergabe nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geänderte Wertgrenzen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass nach Zuschlagserteilungen über einen Auftragswert von 25.000,-- € (VOL/A) und 150.000,-- € bei beschränkter Ausschreibung (VOB/A) bzw. 50.000,-- € bei freihändiger Vergabe (VOB/A) bestimmte Informationen über die Vergaben veröffentlich werden müssen. Diese detaillierten Informationen sollen mindestens ein halbes Jahr vorgehalten werden.
An dieser Stelle werden die Vergabeinformationen veröffentlicht.
Kindergarten Eggebek |
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Breitbandausbau im Jörler Raum | |
Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung
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