Die Gemeinde Eggebek beabsichtigt, das folgende Grundstück einschließlich Bestandsgebäude zu veräußern und führt hierzu ein Interessenbekundungsverfahren durch:
Grundstücksdaten
Flur / Flurstück: 7 / 307
Adresse: Westerreihe 13, 24852 Eggebek
Grundstücksgröße: 4.109 m²
Gebäudetyp: Fleischerei mit Betriebsleiterwohnung, Baujahr 1947, Wohn-/Nutzfläche 902 m²
Objektbeschreibung:
Es ist eine Schlachterei mit Wohnung im Dachgeschoss Baujahr ca. 1947. Zusätzlich erfolgten umbauten und Renovierungen in der Zeit von 1964 bis 1976. Im Jahr 1961 wurden 5 Garagen errichtet. Bis Ende des Jahres sind Teilflächen verpachtet. Die Wohnung sowie die Garagen werden derzeit nicht genutzt. Ein Raum wird selbst durch die Gemeinde genutzt.
Die Dacheindeckung auf der Rückseite des Objektes besteht zum Teil aus asbesthaltigen Faserzementplatten. Das Objekt ist stark renovierungsbedürftig und weist zum Teil Feuchtigkeitsschäden auf. Es liegt kein Erbbaurecht oder Denkmalschutz vor. Laut Abfrage beim Kreis Schleswig-Flensburg vom 30.07.2025 liegen derzeit keine Hinweise auf einen Altlastenverdacht, schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten im Boden- und Altlastenkataster des Kreises Schleswig-Flensburg vor.
Ziel des Verfahrens
Das Grundstück ist nicht mehr für gemeindliche Zwecke erforderlich. Es soll im Wege eines transparenten Bieterverfahrens veräußert werden. Dieses Interessenbekundungsverfahren dient der Ermittlung potenzieller Interessenten und Nutzungsideen.
Erforderliche Angaben der Interessenten
Bitte reichen Sie folgende Informationen ein:
• Name/Firma und Kontaktdaten
• Beschreibung der geplanten Nutzung
• Unverbindliche Preisvorstellung
• Optional: Referenzen zu vergleichbaren Projekten
Frist und Kontakt
Ihre Interessenbekundung senden Sie bitte bis spätestens 13.09.2025 an:
Gemeinde Eggebek
Herrn Carsten Ehlers
Hauptstraße 2
Telefon: 015110643673
E-Mail: carsten.Ehlers@sitzungsdienst-amteggebek.de
Rechtlicher Hinweis
Dieses Verfahren ist keine Ausschreibung im vergaberechtlichen Sinne. Es begründet keinen Anspruch auf Annahme des Angebots, auf Abschluss eines Vertrags oder auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Die Gemeinde behält sich vor, ein gesondertes Bieterverfahren durchzuführen oder von einer Veräußerung abzusehen.